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Normen, Vorschriften, Urteile Normen, Vorschriften und Gerichtsentscheidungen, die zum Thema Luftdichtheit von Bedeutung sind. |
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#1 |
Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.07.2014
Ort: 46459 Rees
Beiträge: 1
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![]() Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage an die Experten hier: Ich führe seit Jahren Blower Door Tests durch. Ich sage immer zu den Bauherren bzw. Fensterbauer das der Fensterfolienanschluß an der Laibung immer bis an das Mauerwerk angeschlossen werden muß. Die Fensterbauer entgegnen mir bei sehr großen Dämmstärken, wo die einmalige Breite der Folie nicht ausreicht, das auch eine Abklebung auf die Laibungsdämmung ausreicht, da dies in den technischen Regeln für Fensterbauten so beschrieben ist. 1. Stimmt das? Wenn ja, auf welche DIN stützt sich dies?
Vielen Dank für die Unterstützung Gruß Rainer Valtwies |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 22.06.2007
Ort: Wehr, Ba-Wü
Beiträge: 995
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![]() Das hängt von der Planung der luftdichten Ebene und von der Art der Dämmung ab und ist im Einzelfall zu bewerten.
Liegt z.B eine Laibungsdämmung aus eingelegtem PS an einer Betonwand vor, die sich kaum anders als die Wand verformt (Dicke der Dämmung), reicht es aus, die Folie auf die Dämmung zu kleben und einzuputzen (Putz als luftdichte Ebene) Bei einer Dämmung aus Mineralwolle, die nur beplankt wird, sieht das anders aus. GK ist als luftdichte Ebene nur bedingt geeignet, außerdem erfordert MW eine Dampfsperre/-bremse.
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