![]() |
|
Handwerk mit Berührung zum Thema Was muss der Handwerker wissen? |
![]() |
|
Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
![]() |
#1 |
Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.01.2008
Ort: Niederbayern
Beiträge: 4
|
![]() Hallo Leute!
Wir habenen einen Sichtdachstuhl erstellt, die Rohbauarbeiten (Porenbeton) hat der Häuslebauer selbst gemacht. Ein SV für Schäden an Gebäuden hat das ganze angesehen und diverse Mangelbehauptungen in Sachen Luftdichte aufgestellt. Irgend wann kam er auf den Gedanken, Thermografieaufnahmen zu erstellen. Daß z.B. an einem Dachflächenfenster Temperaturunterschiede festzustellen sind ist doch klar. Auf jeden Fall nimmt der Bauherr diese Fotos als Grund, um die Bezahlung einer AZ zu verweigern (Abnahme liegt vor!). In Absprache mit Bauherrn haben wir jetzt einen BDT machen lassen, Luftwechselrate 1,4 (Haus hat keine Lüftungsanlage); Bauherr zweifelt das Ergebnis an und macht keine Anstalten zu bezahlen, bis nicht nachgearbeitet wird. Mein Standpunkt ist, daß ich bei 1,4 nicht nacharbeiten brauche. Der BDT-Mann hat an den einzel-nen Bauteilen keinerlei Zugerscheinungen feststellen können. Das Haus ist aussen noch nicht verputzt, die Dichtbänder an den Fenstern beginnen schon sich zu lösen. Was sagen die Experten zu diesem Fall, wie soll hier weiter vorgegangen werden? mfg. hupsi |
![]() |
![]() |
#2 |
Administrator
|
![]() Auf ein derart allgemeines Wehklagen wird hier kaum einer antworten können. Ihr Beitrag löst eine Menge Fragen aus, die ohne nähere Kenntnis des konkreten Falles nicht beantwortet werden können.
Z.B. Auf welches Volumen bezieht sich die gemessene Luftwechselrate? Was genau zeigen die Thermografiebilder? Warum lösen sich Dichtbänder? Sind die Zweifel an der Zuverlässigkeit des BDT berechtigt? Schließlich ist zu berücksichtigen, dass wir keine Rechtsberatung im Forum durchführen dürfen.
__________________
Motto: Nicht Quantität zählt, sondern Qualität! ![]() |
![]() |
![]() |
#3 | |
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 21.06.2007
Ort: Wallhausen
Beiträge: 132
|
![]() Zitat:
![]() Nun, @hupsi, abgesehen vom technischen, was muss, was nicht, oder Mängel, oder nicht, schaue mal in deinen Vertag, und dann in den Gesetzestexten, und du wirst feststellen,das es so einfach nicht geht. Peeder |
|
![]() |
![]() |
#4 |
Erfahrener Benutzer
|
![]() Habe auf diese (?) oder eine zumindest sehr ähnliche Anfrage im Dach-info-Forum bereits etwas geschrieben...
Selbst ein glänzend bestandener Blowerdoor-Test ist weder für den Planer, noch für einen Bauüberwacher und Bauausführenden ein Freibrief für eine luftdichte Gebäudehülle. Die nach EnEV bzw. DIN 4108-7 vorgegebenen Grenzwerte stellen lediglich auf die energetischen Anforderungen an die wärmetauschenden Gebäudehülle ab. Selbst eine differenzdruckgestützte Leckagesuche kann letztlich keine eineindeutige Aussage über die geforderte dauerhaft funktionierende luftdichte Gebäudehülle treffen, dagegen zeugen jedoch im Umkehrschluss festgestellte Undichtheiten vom Nichterreichen dieser Anforderung. Was privatrechtlich bzgl. der Luftdichtheit geschuldet war, hängt in erster Linie von den vereinbarten Vertragsinhalten ab und wird letztlich wohl nur gerichtlich klärbar bleiben. KPS |
![]() |
![]() |
#5 |
Beiträge: n/a
|
![]() Was war es am Ende ?
|
![]() |
#6 |
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 21.06.2007
Ort: Wallhausen
Beiträge: 132
|
![]() verjährt ?
verschimmelt ? verloren ?
__________________
___________________________________ Die einen falten die Hände - wir Gipskarton Falttechnik GK Formteile Gipskarton |
![]() |