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Handwerk mit Berührung zum Thema Was muss der Handwerker wissen? |
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#31 |
Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.07.2007
Ort: Lübeck
Beiträge: 13
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![]() Hallo Kollegen,anbei Auszug aus den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks:
Eine Verklebung der Unterspannbahn ist eine erhöhte Anforderung. Diese ist zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Gruß Bertold Möller Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen 1 Allgemeine Regeln1.3 Zusatzmaßnahmen zur Regensicherheit 1.3.1 Allgemeines (1) Zusatzmaßnahmen sind bei Planung und Ausführung vorzusehen, wenn erhöhte Anforderungen an die Dachdeckung gestellt werden: - Unterschreitung der Regeldachneigung, - konstruktive Besonderheiten, - Nutzung des Dachgeschosses insbesondere zu Wohnzwecken, - klimatische Verhältnisse, - örtliche Bestimmungen. (2) Auch bei Einhaltung der Regeldachneigung sind geeignete Zusatzmaßnahmen erforderlich, wenn erhöhte Anforderungen gegeben sind. (3) Als Zusatzmaßnahmen gelten in Abhängigkeit vom Werkstoff und von der Deckungsart: - Unterdach, - Unterdeckung, - Unterspannung, - Docken, - Vermörtelung/Innenverstrich. (4) Für die Ausführung von Unterdach, Unterdeckung und Unterspannung ist das "Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen" zu beachten. 1.3.2 Zuordnung von Zusatzmaßnahmen (1) Dachdeckungen mit Dachziegeln/- steinen sind auch mit Zusatzmaßnahmen nicht mehr auszuführen, wenn die Dachneigung weniger als 10° beträgt. (2) Wasserdichte Unterdächer sind immer dann anzuordnen, wenn die Regeldachneigung um mehr als 10° unterschritten wird und erhöhte Anforderungen gegeben sind. (3) Regensichere Unterdächer sind immer dann anzuordnen, wenn die Regeldachneigung um 6° bis 10° unterschritten wird. (4) Unterdeckungen oder Unterspannungen sind immer dann anzuordnen, wenn die Regeldachneigung bis zu 6° unterschritten wird. In Abhängigkeit der erhöhten Anforderungen sind verschweißte oder verklebte bzw. überlappte oder verfalzte Unterdeckungen notwendig. (5) Unterspannungen gelten als Mindest- Zusatzmaßnahme: - bei Unterschreitung der Regeldachneigungen bis zu 6° in Abhängigkeit der erhöhten Anforderungen, - bei Einhaltung der Regeldachneigung, wenn erhöhte Anforderungen an das Dach gestellt werden. Auch bei Einhaltung der Regeldachneigung ohne erhöhte Anforderungen können Unterspannungen als zusätzlicher Schutz gegen Treibregen, Flugschnee und Staub eingesetzt werden. (6) Docken sollen nicht unter 25° Dachneigung eingesetzt werden. Docken bei Dachdeckungen dienen der Minderung des Eintriebs von Regen, Schnee und Staub. Docken gelten nicht als regensichernde Zusatzmaßnahmen, wenn die Regeldachneigung unterschritten wird oder das Dachgeschoß insbesondere zu Wohnzwecken genutzt wird. (7) Vermörtelung und Innenverstrich von Dachdeckungen dienen der Minderung des Eintriebs von Regen, Schnee und Staub. Vermörtelung und Innenverstrich gelten nicht als regensichernde Zusatzmaßnahmen, wenn die Regeldachneigung unterschritten wird oder das Dachgeschoß insbesondere zu Wohnzwecken genutzt wird. (8) Wenn absehbar ist, daß die Dachdeckung erheblich später als der Einbau der Zusatzmaßnahme erfolgt, haben sich Unterdächer oder Unterdeckungen aus Bitumen- oder Kunststoff- Dachbahnen bewährt, um als Behelfsdeckung das Gebäudeinnere vor Niederschlägen zu schützen. Dabei sind Öffnungen bis zur eigentlichen Dachdeckung zu sichern. (9) In Tabelle 1.1 werden regensichernde Zusatzmaßnahmen als Mindestmaßnahmen in Abhängigkeit der erhöhten Anforderung aufgeführt. Die Tabelle dient der Orientierung und entbindet nicht von der eigenverantwortlichen Einschätzung der auf das Bauvorhaben bezogenen Anforderungen. Tabelle 1.1: Zuordnung von Zusatzmaßnahmen 1) Dachneigung Erhöhte Anforderung 2) Nutzung - Konstruktion - klimatische Verhältnisse keine weitere erhöhteAnforderung 2) eine weitere erhöhteAnforderung 2) zwei weitere erhöhteAnforderungen 2) drei weitere erhöhteAnforderungen 2) Regeldachneigung RDN - Unterspannung Unterspannung überlappte oderverfalzteUnterdeckung (RDN - 6°) Unterspannung Unterspannung überlappte oderverfalzteUnterdeckung verschweißte oderverklebteUnterdeckung (RDN - 10°) regensicheresUnterdach regensicheresUnterdach regensicheresUnterdach wasserdichtesUnterdach <(RDN - 10°) regensicheresUnterdach wasserdichtesUnterdach wasserdichtesUnterdach wasserdichtesUnterdach Tabelle 1.1: Zuordnung von Zusatzmaßnahmen 1) Dachneigung Erhöhte Anforderung 2) Nutzung - Konstruktion - klimatische Verhältnisse keine weitere erhöhteAnforderung 2) eine weitere erhöhteAnforderung 2) zwei weitere erhöhteAnforderungen 2) drei weitere erhöhteAnforderungen 2) Regeldachneigung RDN - Unterspannung Unterspannung überlappte oderverfalzteUnterdeckung (RDN - 6°) Unterspannung Unterspannung überlappte oderverfalzteUnterdeckung verschweißte oderverklebteUnterdeckung (RDN - 10°) regensicheresUnterdach regensicheresUnterdach regensicheresUnterdach wasserdichtesUnterdach <(RDN - 10°) regensicheresUnterdach wasserdichtesUnterdach wasserdichtesUnterdach wasserdichtesUnterdach © Alle Rechte beim ZVDH © Alle Rechte beim ZVDH |
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#32 |
Neuer Benutzer
Registriert seit: 21.06.2007
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 12
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![]() Moin Kollege Möller,
die Notwendigkeit der Verklebung einer Unterspannung oder Unterdeckung resultiert aus einer höheren Anforderung und ist dann selbstverständlich extra zu vergüten. Die Verklebung der Unterspannung mag eine erhöhte Anforderung an die MA draußen sein ![]() Aber was wollen Sie uns damit eigentlich sagen/schreiben? Der Vollständigkeit halber nochmal: Unterspannung = frei hängend = immer unterströmt = Nahtverklebung nur bei Anforderung durch Fachregel bei Unterschreitung der Regeldachneigung, ansonsten sinnlos Unterdeckung = aufliegend = nicht unterströmt (bei Vollsparrendämmungen) = Nahtverklebung nur bei Anforderung durch Fachregel bei Unterschreitung der Regeldachneigung, ansonsten Nutzen/Aufwand gegenüberstellen. Grüße stefan ibold
__________________
stefan ibold öbuvSV der Handwerkskammer Ostwestfalen Lippe zu Bielefeld für das Dachdeckerhandwerk |
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#33 |
Gesperrt
Registriert seit: 12.07.2007
Beiträge: 20
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![]() @Herr Ibold,
es steht mir nicht zu, Ihre Beiträge zu kommentieren - doch soviel erlaube ich mir doch: Alles, was Sie hier zu Zusatzmaßnahmen und zum Thema posten ist absolut einwandfrei und korrekt. Ich möchte damit den Herrn Möller oder eco-casa - nicht zu nahe treten, aber eine derart korrekte Betrachtung sollte zur Weiterführung der Diskussion vorausgesetzte werden können. Einheitliche Terminologie bitte, damit keine Fehler aus Missverständnisses enstehen. Dennoch, sehr geehrter Herr Ibiold, finde ich einen Korrekturbedarf in Ihrem folgenden Zitat: Sie schreiben" zum Thema "Dampfbremse" Hintergrund ist, dass wenn die einmal - warum auch immer - feucht gewesen sind, sie ihren Sperrwert nach untern "korrigieren" und in Richtung 2m kommen. Das ist in 98% der Fälle erheblich zuwenig. Zitat Ende Das ist - falsch!! DIN 4108 kennt für die hier diskutierten Bauarten nur zwei Sd-Werte: für "belüftete Dächer Sd 2 m für nicht belüftete Dächer mit belüfteter Deckung Sd 1m. Der Sd 2 ist also weder bei der Einen noch bei der anderen Bauart" kritisch, wie Sie meinen. Korrektur: Sd 2 ist also in 98% der Fälle RICHTIG!! Zitat Ende Wer ist hier der größere Klugschei..?? Pardon, schönen Tag noch. |
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#34 |
Neuer Benutzer
Registriert seit: 24.06.2007
Ort: Bad Honnef
Beiträge: 20
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![]() @Hallerdach sich immer an den genannten sd-Wert von 2 zu halten ist kritisch. In der nächsten Novelle wird dieser Wert wohl nicht mehr drin stehen.
Entscheidend ist dass nicht der Tauwasseranfall größer ist wie die Verdunstung, natürlich auch die Menge begrenzt. Aufbauten wie z.B. Pe, Dämmung Bitumen (als Beispiel der Wert 0,2 ist nicht das entscheidende) auch wenn nach DIN 4108-3 zulässig. Es bedarf einer genaueren Betrachtung, bei kritischen Aufbauten immer eine hygrothermische Betrachtung durchführen. mfg Patrick |
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#35 | |
Beiträge: n/a
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htc desire eye schutzhülle Geändert von BlueWood (08.01.2015 um 08:05 Uhr). |
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