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![]() Aus dem Begleittext zu der Checklisten-Veröffentlichung ( http://airtight-junkies.de/wp-conten...B_14-02-11.pdf ) geht hervor, das davon ausgegangen wird, dass das zu berücksichtigende Volumen nach nationalen Regelungen bestimmt wird:
Zitat: "Zur Berechung des Innenvolumens verweist die DIN EN 13829 auf nationale Regelungen. In Deutschland wird dazu die DIN 277-1 herangezogen. Im Abschnitt 3.2.1 ist dort auch geregelt, wie mit dem Volumen abgehängter Decken umzugehen ist: „Nicht zum Netto-Rauminhalt gehören z. B. der Rauminhalt über abgehängten Decken, in Doppelböden und in mehrschaligen Fassaden.“ Dies trifft meines Erachtens nicht zu. Die DIN 13829 verweist zur Berechnung des Innenvolumens nicht auf nationale Regelungen! Es ist sehr auffällig, dass die DIN 13829 nur bei der Ermittlung der Nettogrundfläche auf nationale Regelungen verweist: 6.1.1 Innenvolumen Das Innenvolumen V ist das Luftvolumen im untersuchten Gebäude oder Gebäudeteil. Es wird berechnet, indem die Nettogrundfläche (siehe 6.1.3) mit der mittleren lichten Raumhöhe multipliziert wird. Das Volumen von Möbeln wird nicht abgezogen. ohne Bezug auf nationale Regelungen! und 6.1.3 Nettogrundfläche Die Nettogrundfläche AF ist die Gesamtfläche aller Böden, die zum untersuchten Volumen gehören. Sie wird nach nationalen Regelungen berechnet. mit Bezug auf nationale Regelungen! Die einzige zu klärende Sache wäre, was "mittlere lichte Raumhöhe" bedeutet. Das vor Jahren vom FLiB herausgegebene Beiblatt zur DIN 13829 versteht unter "lichte Raumhöhe" den "senkrechten Abstand zwischen den Oberflächen des Bodenbelages und der Oberfläche der sichtbaren Decke". Damit würde man zu dem selben Ergebnis kommen, dass der Bereich oberhalb der abgehängten Decke nicht zum betrachteten Volumen gehört. In diesem Punkt kommen einem aber in der Praxis erhebliche Zweifel. Bei Einkaufmärkten z.B. begegnen einem häufig fast durchsichtige, zumindest aber völlig luftdurchlässige abgehängte Decken. Diese schützen das viel höher liegende, gedämmte Dach vor der Sicht des Marktbesuchers. Dieses mitbeheizte Volumen oberhalb der abgehängten Decke nicht zu berücksichtigen, scheint mir ein großer Fehler zu sein. Es ist schließlich beheiztes Volumen, das im Raumverbund steht. Wie seht Ihr das?
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Motto: Nicht Quantität zählt, sondern Qualität! ![]() |
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