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Detailfragen zur Messung Vorbereitung des Gebäudes, Volumenberechnung, Abdichtungen ... |
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#1 |
Administrator
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![]() Wegen der am 1.5.2014 in Kraft getretenen EnEV 2014 müssen die Vorlagen für die Dokumentation und Bewertung der Luftdichtheit angepasst werden. Viele Dienstleister haben der langjährigen Vollzugspraxis getrotzt und durchgängig nach Verfahren A gemessen. Nun ist aber bei einem Nachweis nach EnEV 2014 Verfahren B angesagt. In einer beigefügten Tabelle habe ich versucht, die nun erforderlichen Bewertungen zusammenzutragen.
Ich bitte um kritische Durchsicht und Korrektur bzw. Ergänzung/Kommentierung.
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Motto: Nicht Quantität zählt, sondern Qualität! ![]() |
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#2 |
Administrator
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![]() Nachtrag: Oder sollte man auf eine Bewertung (Grenzwertvergleich) der Messergebnisse angesicht des Grenzwert-Wirrwars ganz verzichten? Die üblicherweise vorgenommenen Bewertung ist in der DIN13829 nicht als erforderlicher Bestandteil eines Prüfprotokolls aufgeführt!
Siehe auch älteres Thema "Zertifikat","Dichtheitszertifikat"?
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