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Haftungsaspekte Haftungsrisiken für Bauherren, Planer, Bauüberwacher, bauausführende Fachbetriebe und Gebäudedichtheitsprüfer (keine Rechtsberatung!) |
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#21 |
Neuer Benutzer
Registriert seit: 15.08.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 6
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![]() Ich finde das es wirklich schlimm geworden ist mit dem schützen von "Markennamen".
Ich hab letztens gelesen das sowas einige Firmen absichtlich machen um danach alle die das Wort benutzen Abzumahnen. Weil man damit heutzutage scheinbar richtig gutes Geld verdienen kann! ![]() |
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#22 |
Benutzer
Registriert seit: 07.11.2009
Ort: München
Beiträge: 34
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![]() Ohne dass dies ein Jurist geprüft hat:
Wenn ich auf meiner Webseite ein nicht-Minneapolis-Prüfgerät darstelle und auch nicht Kunde von Firma B.D.GmbH bin, dann sollte ich einfach auf der Seite schreiben: "Mit unserem Prüfgerät XYZ... führen wir blower-door Prüfungen nach EN 13829 A3 durch." Damit habe ich nur die Prüfnorm zitiert, denn dort steht im Anhang 3 "blower-door". Und ein Norm-Zitat kann m.E. keine Wortmarken-Verletzung sein! Und ich werde trotzdem bei der Internet-Suche von Auftraggebern gefunden, die nach "Blower DOOR" suchen! ![]() ![]() ![]()
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Ich kümmere mich um die Zukunft, denn ich beabsichtige den Rest meines Lebens darin zu verbringen ![]() |
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#23 | ||
Benutzer
Registriert seit: 17.07.2009
Ort: Frankfurt
Beiträge: 56
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![]() Zitat:
Zitat:
Vlt. ist die Anlage 3 einfach nur Werbung ![]() ![]() |
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#24 |
Benutzer
Registriert seit: 07.11.2009
Ort: München
Beiträge: 34
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![]() Stimmt, das Gerät ist beschrieben. Aber es geht mir ja nur um die Beantwortung der Frage, ob zum Zeitpunkt der Wortmarken-Erteilung im Technischen Sprachgebrauch der Begriff "BLOWER DOOR" schon allgemeinbekannt war oder nicht; ich meine ja, siehe die Norm.
SUCHANFRAGE: Kollegen, bitte prüft einmal, ob mir irgendjemand (nur zu Forschunhgszwecken, ich lösche sie danach wieder; es darf auch auf jeder Seite quer gedruckt stehen "Forschungs-Exemplar) die ISO 9972 Ausgabe 1996 oder 1997 als PDF zur Verfügung stellen kann; ich möchte gerne wissen, ob in dieser Vorgänger-Version der EN 13829 ebenfalls bereits "BLOWER DOOR" verwendet wird. Weiterhin sollte bitte jeder in seine Archive schauen, ob er nicht aus den Jahren 1996-1998 noch Publikationen, Bücher, Flyer, Werbeschriften oder Fachaufsätze findet, in denen "BLOWER DOOR" verwendet wird - bitte einscannen & mit Fundortangabe an mich schicken; ich werte alles aus.
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#25 |
Administrator
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![]() bereits in der deutschen Fassung des Normentwurfes zur ISO 9972 von 1996 wird die "Blower-Door-Kombination" als eine "in vielen Ländern anerkannte Anlage zur Dichtheitsmessung der Gebäudehülle" bezeichnet.
Um "in vielen Ländern als anerkannte Anlage" bezeichnet werden zu können, bedarf es sicher einige Jahre. Das würde bedeuten, dass es 1996-1998 für das Deutsche Patent- und Markenamt bereits triftige Gründe gegeben hätte, die Unterschutzstellung als Marke zu verweigern.
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Motto: Nicht Quantität zählt, sondern Qualität! ![]() |
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#26 |
Neuer Benutzer
Registriert seit: 02.08.2007
Beiträge: 1
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![]() In den letzten Tagen ist es zu Diskussionen bezüglich der Wortmarke BlowerDoor gekommen. Mit diesem Beitrag möchten wir versuchen zur Klärung beizutragen.
Der Begriff „BlowerDoor“ ist seit Januar 1998 beim Deutschen Patentamt als Wortmarke für die BlowerDoor GmbH eingetragen. Unverändert kann jeder den Begriff „BlowerDoor“ nutzen, wenn der Bezug zum MessSystem Minneapolis BlowerDoor hergestellt wird. Das schließt auch Begriffe wie z. B. Blower-Door-Messung ein. Der Bezug zwischen den Wortschöpfungen (BlowerDoor, Blower-Door, Blowerdoor usw.) kann idealerweise z. B. durch eine Abbildung des MessSystems Minneapolis BlowerDoor hergestellt werden. Wir hoffen, etwas mehr zur Klärung beigetragen zu haben, bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen allen gute Geschäfte mit dem Thema Luftdichtheit. Wir stehen Ihnen für Rückfragen oder auch ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Paul Simons -Geschäftsführer BlowerDoor GmbH- |
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#27 |
Administrator
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![]() Wie ist es denn zu erklären, dass der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. (FLiB) das Wort Blower Door als Fachbegriff für die Luftdichtheitsmessung anwendet, z.B. in der Presseveröffentlichung vom 3.4.2011 "Qualitätscheck für Blower-Door-Tests - Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen baut Zertifizierungsangebot aus". Oder ist dort womöglich nur die Messung mit dem Minneapolis-System gemeint?
Ich denke nicht! Auch hier zeigt sich, dass der Begriff "Blower Door" sich als Fachbegriff durchgesetzt hat. Das lässt sich m. E. nicht mehr rückgängig machen. Wozu auch!?
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#28 |
Benutzer
Registriert seit: 07.11.2009
Ort: München
Beiträge: 34
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![]() Nachdem mehrere (bis dato habe ich 2 gefunden) DIN-Normen den Begriff BLOWER DOOR verwenden - und das schon seit längerem - ist ein Blick auf die Internetseiten von "Nicht-Minneapolis'"-Vertreibern von großem Interesse.
Hier wird z.T. ebenfalls großzügig mit dem Begriff "BLOWER DOOR" umgegangen - es darf davon ausgegangen werden, dass diese Unternehmen sich das sorgfältig überlegt und auch juristisch abgeklopft haben. Hier einige Beispiele: Ein Vertreiber von INFILTEC-Systemen wirbt auf seinen Seiten: "WIR BIETEN IHNEN · eine Software zur Auswertung von Blower-Door-Messungen nach DIN EN 13829 · eine Kalibrierung für die Druck- und Volumenstrom-Meßgeräte Ihrer Blower-Door · eine Kalibrierung für Ihr komplettes Blower-Door-System · Hard- und Software zur automatischen Steuerung und Auswertung für Ihre Blower-Door · Blower-Door-Meßgeräte und Zubehör · Luftdichtheitsmessungen über die Standard-Messungen hinaus" Sein Kollege auf einer anderen Seite: "Service & Produktangebot: · Zerstörungsfreie Feuchtemessungen von Bauteilen · Vertrieb von INFILTEC Blower-Door-Systeme und Zubehör" Und ein Hersteller einer Luftdurchlässigkeit-Messeinrichtung wirbt auf 3 Seiten: "Vollautomatisches Messgerät zur Überprüfung der Luftdichtheit von Wohngebäuden nach dem sog. blower door Verfahren." ebenso: "Zur Messung der Luftdichtheit einer Wohnung oder eines Gebäudes nach dem sog. blower door Verfahren wird das...Messgerät in die Öffnung einer Tür oder eines Fensters dicht eingebaut." schließlich: "Die Luftdichtheit ist seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein entscheidender Faktor für die zeitgemäße Qualität Ihrer Gebäude. Durch die Messung der Luftdichtheit Ihrer Gebäude nach dem sog. blower door Verfahren erkennen Sie selbst geringste Undichtigkeiten und wirken Baumängeln und daraus entstehenden Haftungsansprüchen rechtzeitig entgegen." Mit anderen Worten: Der Begriff BLOWER DOOR bezeichnet im Technischen Sprachgebrauch nach meiner Auffassung eine beliebige Kombination von Luftförder- und Messeinrichtungen, deren Spezifikation der EN 13829 genügen muss sowie das damit verbundene Messverfahren - und zwar herstellerunabhängig.
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Ich kümmere mich um die Zukunft, denn ich beabsichtige den Rest meines Lebens darin zu verbringen ![]() Geändert von alpino (26.08.2011 um 23:13 Uhr). |
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#29 |
Moderator
Registriert seit: 22.06.2007
Ort: Wehr, Ba-Wü
Beiträge: 995
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![]() ...sehe ich auch so, obwohl der FLiB immer etwas "minneapolislastig" war, z.B. bei den Zertifizierungen für Meßdienstleister, Beschreibung der Vorgehensweisen etc.
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nothing is foolproof to a sufficiently talented fool |
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#30 |
Benutzer
Registriert seit: 17.07.2009
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