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Raumklima-Analyse allgemeine Aspekte, Erfahrungen |
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#1 |
Administrator
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![]() In der österreichischen Norm ÖNORM B 8110-2 wird ein Normklima definiert, beim dem kein Schimmelwachstum zu erwarten ist.
Hier ein Ausschnitt aus der Norm ÖNORM B 8110-2: 6 Klimabedingungen 6.1 Innenluftbedingungen Die durch die Raumwidmung bestimmten Innenluftbedingungen sind bei der Planung festzulegen und der feuchtigkeitstechnischen Bemessung zu Grunde zu legen. Für Wohnungen und Räume vergleichbarer Widmung werden die folgenden Innenluftbedingungen eingesetzt: - Innenlufttemperatur 20 °C - relative Feuchtigkeit der Innenluft o Es wird angenommen, dass in einem großen Teil der Zeit im Winter eine relative Feuchtigkeit von 55 % (und geringer bei Außenlufttemperaturen unter 0 °C) gegeben ist bzw. nicht über schritten wird und in einem kleineren Teil der Zeit (maximal 8 Stunden) durch die verschiedenen Tätigkeiten in der Wohnung die Luftfeuchtigkeit bis 65 % (und geringer bei Außenlufttemperaturen unter 0 °C) ansteigen kann; dementsprechend werden 2 Stufen für die Bemessung eingesetzt: (a) für die Bemessung zur Vermeidung von Kondenswasserbildung: 65 % bei Außenlufttemperaturen von 0 °C bis 10 °C und um je 1 Prozentpunkt fallend je 1 K Temperaturabnahme der Außenluft unter 0 °C und um je 1 Prozentpunkt steigend je 1 K Temperaturzunahme der Außenluft über 10 °C (b) für die Bemessung zur Verminderung des Risikos von Schimmelbildung: 55 % bei Außenlufttemperaturen von 0 °C bis 5 °C und um je 1 Prozentpunkt ansteigend je 1 K Temperaturzunahme der Außenluft für über 5 °C bis 10 °C und um je 1,5 Prozentpunkte ansteigend je 1 K Temperaturzunahme der Außenluft über 10 °C und um je 1 Prozentpunkt fallend je 1 K Temperatur der Außenluft unter 0 °C ANMERKUNG 1: Damit ist nach ÖNORM EN ISO 13788 gesichert, dass bei%
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#2 |
Administrator
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![]() Gibt es eine vergleichbare Norm in Deutschland?
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#3 |
Moderator
Registriert seit: 22.06.2007
Ort: Wehr, Ba-Wü
Beiträge: 995
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![]() aber nicht so detailliert. Die DIN 4108 definiert ein Standard-Raumklima (20° 50% rel.F) von dem aus Vorgaben für Mindestwärmeschutz und Wärmebrücken hergeleitet werden. (fRsi > 0,7) Daraus werden u.a. die bekannten 12,6° als schimmelkritischeGrenztemperatur für Bauteile hergeleitet.
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#4 |
Benutzer
Registriert seit: 24.09.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 5
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![]() Wie sieht das denn aus, wenn man seine Wohnung nicht vorschriftsmäßig heizt und dadurch Schäden an der Wohnung entstehen? Dafür haftet doch dann der Mieter, oder? Würde evtl. in dem Fall eine Versicherung für Mietsachschäden, wie diese hier, greifen? Ist so ein Abschluss für solche Fälle sinnvoll?
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