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Detailfragen zur Messung Vorbereitung des Gebäudes, Volumenberechnung, Abdichtungen ... |
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#1 |
Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.06.2014
Ort: Dasing
Beiträge: 6
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![]() Hallo zusammen,
ich habe ggf. die Möglichkeit ein MFH mit 8 Wohneinheiten zu prüfen. Gesamtvolumen sind ca. 2400 m³. Mit der Blowtest kann das also knapp werden, je nachdem wie gut das Gebäude ist. Mit der Bauleitung wurde vorab besprochen: Prio1 wäre die Prüfung des gesamten Gebäudes "en bloc". Prio2, wenn das nicht klappt, eine abschnittsweise Prüfung (dazu gleich mehr) Prio3, wenn alle Stricke reißen, eine wohnungsweise Prüfung. Zum Fall 2: Das MFH hat ein gemeinsames Treppenhaus für alle WE. Die Idee ist nun, dass Gerät in die Hauseingangstür zu verbauen und dann 4 der 8 Wohnungseingangstüren zu schließen (deren Dichtheit vorausgesetzt). Die Messung wird dann für das Volumen "Treppenhaus + Wohnungen 1 bis 4" durchgeführt. Danach das gleiche Spiel für "Treppenhaus + Wohnungen 5 bis 8". Zwischenfrage: Hier das Treppenhaus gleich weglassen? Wird wohl nicht belüftet und beheizt sein. Aber ich prüfe ja "dadurch hindurch". Dann zur Auswertung. Natürlich sollten beide Teilvolumina den geforderten Grenzwert für sich genommen einhalten. Würde für das Haus aber gerne einen Gesamtwert ausweisen. Mein Vorschlag: Die n50-Werte mit dem "Volumensumme" der jeweiligen 4 Wohnungen gewichten. Vorteil: Die Berechnung ist einfach nachvollziehbar. Das Treppenhaus bleibt bei der Gewichtung außen vor. Tendeziell erhält man so ein Ergebnis, das näher am "schlechteren" der beiden Einzelwerte liegt, was ja nicht schlecht ist. Über Anregungen und Kritik hierzu würde ich mich sehr freuen! ![]() |
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#2 |
Administrator
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![]() Nach DIN 13829 muss in so einem Fall mindestens 25 Pa erreicht werden. Lässt Ihr Gerät eine solche Messung zu? Auf den Volumenstrom bei 50 Pa wird dann hochgerechnet.
Eine von Ihnen beschriebene Summenrechnung ist in "Luftdichtheitsmessung im bewohnten Mehrfamilienhaus Manchmal geht’s nur Stück für Stück" http://flib.de/presse_uebersicht/presse_2012.php Dort der letzte Artikel. für Sanierungsfälle beschrieben. Sie dürfte für eine EnEV-Nachweismessung nicht zulässig sein.
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Motto: Nicht Quantität zählt, sondern Qualität! ![]() |
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#3 |
Moderator
Registriert seit: 22.06.2007
Ort: Wehr, Ba-Wü
Beiträge: 995
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![]() Warum sollte eine wohnungs- oder abschnittsweise Messung im Neubau unzulässig sein? Es werden abschnittsweise n50-Werte ermittelt und volumengewichtet gemittelt. Da die jeweiligen Trennflächen mit Leckagen zu Nachbarabschnitten mitgemessen werden, liegt man immer auf der sicheren Seite. (Messe größere Wohngebäude immer wohnungsweise, um auch Rauchdichtheit und Raumhygiene zu Nachbarwohnungen zu prüfen)
Einzige Ausnahme: große NWG, die über v50 nachgewiesen werden müssen. Sollte hüllflachengewichtet auch gehen, ist aber bei der Geometrieermittlung recht aufwendig.
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nothing is foolproof to a sufficiently talented fool |
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#4 |
Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.06.2014
Ort: Dasing
Beiträge: 6
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![]() Hallo zusammen, danke für die Anworten. Zu den genannten Punkten:
Bei der Blowtest fährt der Messablauf automatisch durch, soweit ich weiß kann man in den Ablauf nicht eingreifen und "norm-abweichende" Messungen durchführen. Zudem würde ich schon gern mit 10-60 Pa prüfen. Druckreduktion sollte ja auch erst ab 4000 m³ in Erwägung gezogen werden, oder? Der Artikel vom FLiB ist mir bekannt, es würde auf das zielen was ich unter "Prio3" geschrieben habe. Dies wäre, wie gesagt, die letzte Lösung für mich. Allein wegen dem Aufwand und den Kosten für den Kunden nicht optimal. Grundsätzlich erlaubt die Norm ja des Prüfen von "[...] Gebäudeteilen". Demnach sollten also sowohl wohnungsweise, als auch abschnittsweise Prüfung "erlaubt" sein. Ich finde das auch wichtig, da man sonst die Wahl des Gebläseherstellers schon einschränkt - negativ für den Wettbewerb (der Hersteller). Normale Wohngebäude sollten doch mit allen gängigen Geräten prüfbar sein, finde ich. Bei meinem Eingangsproblem kommt eben noch hinzu, dass es nicht zwei getrennte Abschnitte sind sondern diese eine Schnittmenge beim Volumen haben. Meine Frage bezog sich auch rein auf die rechnerische "verwurstung" der beiden Messwerte in der Auswertungsphase. Trotzdem finde ich die Diskussion bzgl. "möglichst en bloc" ebenso interessant. Denn irgendwann kommt man mit seinem Gerät immer an eine Grenze, egal wie leistungsfähig. |
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#5 |
Benutzer
Registriert seit: 08.01.2009
Ort: Klein Krankow
Beiträge: 13
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![]() Hallo,
wenn der Bauantrag nach EnEV 2013 gemacht wurde, ist bei dem Volumen der q50 zu messen. Da reicht möglicherweise das Gerät für das gesamte Gebäude. |
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#6 |
Administrator
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![]() Bei q50 wird der Volumenstrom bei 50 Pa durch die Hüllfläche geteilt. An diese abgeleitete Größe werden in der EnEV 2013 bei Gebäuden mit einem Volumen über 1500 m³ Anforderungen gestellt.
Auf die Messbarkeit hat das aber keine Auswirkung. Sowohl für n50 als auch bei q50 wird zunächst der Volumenstrom bei 50 Pa ermittelt und dann wird durch die jeweilige Bezugsgröße Volumen bzw. Hüllfläche geteilt.
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#7 |
Benutzer
Registriert seit: 08.01.2009
Ort: Klein Krankow
Beiträge: 13
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![]() Es stimmt natürlich, dass der Volumenstrom gemessen wird.
Bei der Kalkulation der Anzahl der Gebläse müsste man erst mal einen zu erfüllenden Grenzwert wissen. Das Gebäude hat bei einem Volumen von ca. 2400m³ und einem angenommenen A/V-Verhältnis von 0,7 eine Hüllfläche von ca. 1680 m² (muss natürlich berechnet werden). Unterstellen wir jetzt, dass bei den beiden Teilmessungen das gleiche Volumen gemessen wird, nämlich jeweils 1200 m³ (wird aber mehr sein, weil ja das Treppenhaus mit drin ist) Mit dem Fördervolumen vom Blowtest von 2500 m³/h bei 50Pa (hab ich grad mal gegoogelt, weil ich mit einem anderen Gerät messe), muss der n50<2,1 1/h sein. Ist die Anforderung lediglich ein n50<3,0 1/h und der wahre Wert ist größer als 2,1, kann dieser Wert nicht gemessen werden. Bezieht man das alles auf die Hüllfläche, kommt man immerhin bis zu einem q50 von knapp 3. Das hilft bei den Grenzwerten von 2,5 bzw. 4,5 aber auch nicht weiter. Zusätzlich hat man noch die Querleckagen zwischen den gemessenen Volumen, was den Messwert schlechter macht, als der wahre Wert ist. Ich kann nur empfehlen, entsprechend des einzuhaltenden q50 die Anzahl der Gebläse zu kalkulieren und alles in einem Rutsch zu messen. Man kann sich ja auch einen Kollegen dazu holen. ![]() |
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